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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Grundsatzurteil zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aus den von Israel besetzten Palästinensergebieten getroffen. Waren, die aus den Siedlergebieten kommen, müssen als solche gekennzeichnet sein. Das entschieden die Richter in Luxemburg in einem Streit um Wein aus dem Westjordanland. Demnach muss "auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft angegeben werden".
Das Urteil ist politisch brisant. Israel hält eine Kennzeichnung von Siedlerprodukten für diskriminierend und sieht sie höchst kritisch. Auf ähnliche Entscheidungen in der Vergangenheit reagierte das Land mit heftiger Kritik.
Israel hatte 1967 im Sechstagekrieg unter anderem das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die Golanhöhen erobert. Die Vereinten Nationen stufen die Gebiete als besetzt ein, die Palästinenser fordern sie für einen eigenen Staat Palästina. Doch leben allein im Westjordanland und in Ostjerusalem mittlerweile mehr als 600.000 israelische Siedler.
EU sieht Siedlungen nicht als israelisches Staatsgebiet an
Die EU sieht die israelischen Siedlungen in den besetzen Gebieten nicht als Teil des israelischen Staatsgebiets. Dort hergestellte Waren dürften nach EU-Recht nicht mit der Herkunftsbezeichnung Israel versehen werden, wie das Bundesagrarministerium erläuterte. Die EU-Kommission hatte schon 2015 ihre rechtliche Sicht erläutert und Vorgaben für die Kennzeichnung von Siedlerprodukten gemacht.
Ac/dpa
Anmerkung:
Dieses wichtige Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird sicherlich nicht zur Beendigung der israelischen Besetzung Palästinas führen können. Es trägt aber immerhin dazu bei, dem Völkerrecht endlich Gehör zu verschaffen. Man ist darüber gespannt, wie gerade die deutsche Bundesregierung damit umgehen wird.
Dr. Aref Hajjaj